Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Krankenversicherte

Da ich eine Privatpraxis führe, arbeite ich nur in Ausnahmefällen mit gesetzlichen Krankenkassen im Kostenerstattungsverfahren nach § 13.3 SGB V. Dies bedeutet: Kann Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens (Wartezeiten über 3 Monate gelten als nicht zumutbar) keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassensitz anbieten, so ist sie gehalten, die Kosten für eine Behandlung bei einem privat niedergelassenen Psychotherapeuten zu übernehmen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten enstprechend dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab), so dass Sie als Patient einen Selbstkostenanteil von ca €12 pro Sitzung tragen.

Ich berate und unterstütze Sie bei Fragen hierzu gerne.

Eine Broschüre zum konkreten Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens finden Sie hier (mit freundlicher Genehmigung der Bundes-Psychotherapeutenkammer).

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