Selbstzahler

Selbstzahler

Ihr Vorteil als Selbstzahler ist, dass Sie mögliche Nachteile z.B. bei Verbeamtung oder Abschluss einer Privat-, Lebens- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden, da über Sie kein „Akte“ bei der Krankenkasse geführt wird. Die Therapie kann ohne formale Antragsstellung und somit ohne Wartezeit beginnen.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde a 50 Minuten).

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