Erstgespräch
Nach einem ersten Telefonat oder der Terminvereinbarung per Email lernen wir uns persönlich im Erstgespräch in der Praxis kennen. Dieses Erstgespräch dauert 50 Minuten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen und Ihre Ziele in geschützter Atmosphäre zu erläutern. Sie können sich ein Bild von mir und meiner Arbeitsweise machen und zum Ende des Erstgespäches entscheiden wir gemeinsam, ob eine Therapie notwendig ist. Ihr persönlicher Leidensdruck steht hierbei im Vordergrund. Auch Fragen zur Abrechnung (Private Krankenversicherung/ Beihilfe/ Selbstzahler) sowie Fragen zu organisatorische Dinge können geklärt werden.
Dieses Erstgespräch ist mit der ersten Probatorischen Sitzung gleichgestellt und Sie können dies bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Ersten Sitzungen/ Probatorsiche Sitzungen
In diesen 4-5 Sitzungen findet eine gründliche Diagnostik statt, Fragen zur aktuellen Krankheitssymptomatik (inklusiv der Entstehungsgeschichte und Aufrechterhaltung der Erkrankung), Ihrer Biografie und Ihren Therapiezielen werden gemeinsam erarbeitet und besprochen. Dazu kommen neben dem therapeutischen Gespräch natürlich auch wissenschaftlich fundierte Fragebögen zum Einsatz.
Auf Basis dieser Daten erarbeite ich einen individuellen Plan für ihre Therapie, den wir gemeinsam besprechen und Fragen ihrerseits geklärt werden können. Sie als Patient sollen und müssen wissen, wie Ihre Therapie ablaufen wird und welche Methoden mit welchem Ziel zum Einsatz kommen, um eine erfolgreiche Therapie beginnen zu können.
Behandlung/ Therapie
Eine Kurzzeittherapie hat einen Umfang von 24 Sitzungen und kann in Kurzzeittherapie I mit 12 Sitzungen und Kurzzeittherapie II mit weiteren 12 Sitzungen unterteilt werden.
Eine Langzeittherapie geht über 45 Sitzungen.
Als Selbstzahler können einzelne Sitzungen oder auch eine ganze Therapie individuell gebucht werden.
Welches Therapiemodell am besten zu Ihnen passt, besprechen wir gerne in der ersten Sitzung.
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich, nach Rücksprache mit den Patienten, statt. Ausnahmen sind z.B. Blocksitzungen bei Konfrontationsübungen, Urlaube, angehendes Therapieende, andere Absprachen).
Ich möchte Sie bitten, Absagen mindestens 2 Tage im Voraus zu tätigen, da ich sonst ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen muss.
Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht nach SGB V §203. Sämtliche Informationen und Daten werden diskret und streng vertraulich behandelt.
Abrechnung immer nach der aktuellen GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).