Beihilfe

Beihilfe

Beihilfeberechtigte (z.B. Personen im öffentlichen Dienst) haben bei Vorliegen einer psychischen Störung ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Therapiekosten durch ihre Beihilfestelle und ihre private Krankenkasse. Bitte nehmen Sie daher im Vorfeld mit a) Ihrer Beihilfestelle sowie b) Ihrer privaten Krankenversicherung Kontakt auf und lassen sich die Antragsunterlagen für ambulante Psychotherapie zusenden. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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