Beihilfe
Beihilfeberechtigte (z.B. Personen im öffentlichen Dienst) haben bei Vorliegen einer psychischen Störung ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Therapiekosten durch ihre Beihilfestelle und ihre private Krankenkasse. Bitte nehmen Sie daher im Vorfeld mit a) Ihrer Beihilfestelle sowie b) Ihrer privaten Krankenversicherung Kontakt auf und lassen sich die Antragsunterlagen für ambulante Psychotherapie zusenden. Diese Unterlagen können wir gerne gemeinsam besprechen, bitte bringen Sie diese mit in die Sitzung.
Die Abrechnung erfolgt immer nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).