privat Versicherte

Privat Krankenversicherte

Eine Psychotherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen! Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Die privaten Kassen haben unterschiedliche Tarife, Regelungen und Prinzipien bezüglich der Kostenübernahme ihrer privat Versicherten. Bitte klären Sie daher im Vorfeld mit ihrer Krankenversicherung ab, welche Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif gelten. Kontaktieren Sie dazu Ihre Krankenkasse und fragen Sie nach den Bedingungen für Psychotherapie; Ihre Krankenkasse wird Ihnen alle erforderlichen Formulare zuschicken. Gemeinsam können wir dann die Therapie beantragen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde a 50 Minuten).

Hier finden Sie eine Patienteninformation zur Psychotherapie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe

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